Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Alboda Marketing

Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Ihnen und uns informiert sind. Sie werden als Auftraggeber bezeichnet.
 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, die durch Großbuchstaben hervorgehoben sind, die nachstehende Bedeutung:

Alboda Marketing: der Einzelunternehmer Alboda Marketing mit Sitz in (4184DG) Opijnen, Blackwoodstraat 27, Niederlande;

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Geschäftsbedingungen von Alboda Marketing;

Dienstleistung: die von Alboda Marketing erbrachte Dienstleistung; alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Rechte an Firmenbezeichnungen, Datenbankrechte und verwandte Rechte, einschließlich verwandter Rechte wie Know-how-Rechte und Domainnamen;

Auftraggeber: Sie, der Auftraggeber und Vertragspartner von Alboda Marketing im Rahmen der Vereinbarung;

Vereinbarung: die Vereinbarung über Dienstleistungen zwischen Alboda Marketing und dem Auftraggeber, in der die Dienstleistungen festgelegt sind;

Partei(en): Alboda Marketing und/oder der Auftraggeber.
 

Artikel 2: Anwendbarkeit

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen Alboda Marketing und dem Auftraggeber. Mögliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
  2. Abweichungen von und Ergänzungen zur Vereinbarung sind nur gültig, wenn die Parteien schriftlich zustimmen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Erbringung der Dienstleistungen durch die andere Partei, wenn der Auftraggeber andere Parteien zur Erbringung der Dienstleistungen einbezieht.
  4. Alboda Marketing ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Wesentliche Änderungen treten einen (1) Monat nach Veröffentlichung in Kraft. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich nicht auf bestehende Vereinbarungen aus.
     

Artikel 3: Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Angebote von Alboda Marketing sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Gültigkeitsdauer angegeben ist. Ist keine Annahmefrist enthalten, läuft das Angebot stets nach 14 Tagen ab.
  2. Erteilt der Auftraggeber Alboda Marketing einen Auftrag ohne vorheriges Angebot, ist Alboda Marketing erst nach schriftlicher Bestätigung gegenüber dem Auftraggeber an diesen Auftrag gebunden.
  3. Ein Angebot zur Erbringung mehrerer Dienstleistungen verpflichtet Alboda Marketing nicht zur Erbringung eines Teils der Dienstleistungen aus diesem Angebot zu einem entsprechenden Teil des Preises.
  4. Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen und/oder neue Aufträge.
     

Artikel 4: Die Dienstleistung

  1. Alboda Marketing erbringt seine Dienstleistungen stets nach dem Grundsatz der Aufwendung aller angemessenen Mittel und garantiert das Ergebnis der Dienstleistung nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
  2. Alboda Marketing wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Können sowie gemäß den festgelegten Anforderungen an eine professionelle Partei umsetzen. Soweit eine ordnungsgemäße Durchführung dies erfordert, ist Alboda Marketing berechtigt, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 und 7:409 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Ein vereinbarter Termin gilt nur dann als endgültige Frist, wenn dies ausdrücklich schriftlich in der Vereinbarung festgelegt ist. In allen anderen Fällen ist der vereinbarte Termin als Richtwert zu betrachten.
  4. Alboda Marketing ist berechtigt, die Durchführung der Tätigkeiten in Teilen oder Phasen zu erfolgen, wobei jeder Teil oder jede Phase separat in Rechnung gestellt werden kann.
     

Artikel 5: Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und die erforderliche Zusammenarbeit bereitzustellen, die Alboda Marketing zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt. Alboda Marketing kann die Tätigkeiten aussetzen, solange der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Alboda Marketing haftet niemals für Schäden und/oder Verzögerungen, die durch das Nicht-, Nicht-Rechtzeitige oder fehlerhafte Erfüllen der in diesem Artikel genannten Offenlegungspflicht und Mitwirkungspflicht entstehen.
 

Artikel 6: Beendigung der Vereinbarung

  1. Die Laufzeit der Vereinbarung wird in der Vereinbarung selbst festgelegt.
  2. Alboda Marketing ist berechtigt, die Vereinbarung jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Alboda Marketing ist nicht verpflichtet, jegliche Art von Entschädigung oder finanzieller Vergütung aufgrund einer (vorzeitigen) Kündigung zu leisten.
  3. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung vorzeitig kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten gilt.
  4. Beide Parteien haben das Recht, die gesamte Vereinbarung oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei insolvent wird oder ein Moratorium gewährt bekommt, einschließlich des Falls der Auflösung oder Liquidation des Unternehmens der anderen Partei.
  5. Wird die Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt gekündigt und wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Dienstleistungen erbracht, unterliegen die bereits erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundene Zahlungspflicht des Auftraggebers keiner Rückabwicklungspflicht, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass Alboda Marketing speziell in Bezug auf diese Dienstleistungen in Verzug ist. Die Beträge, die vor der Kündigung von Alboda Marketing im Rahmen der ordnungsgemäßen Umsetzung oder erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt wurden, bleiben vollständig fällig und sind zum Zeitpunkt der Kündigung auf Verlangen zahlbar.
  6. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Kündigung und stellt Alboda Marketing von etwaigen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
     

Artikel 7: Vergütung und Zahlung

  1. Alle in einem Angebot oder einer Vereinbarung genannten Beträge sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer sowie mögliche sonstige staatlich auferlegte Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gilt diese Frist als endgültige Zahlungsfrist, und der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.
  3. Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass der Rechnungsbetrag falsch ist oder die Rechnung sonstige Mängel aufweist, muss er Alboda Marketing sofort unter Angabe überzeugender Beweise über seine Position informieren. Die Beanstandung (eines Teils) der Rechnung setzt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für den nicht beanstandeten Teil der Rechnung nicht aus.
  4. Alboda Marketing ist berechtigt, seine Preise jederzeit zu ändern. Alboda Marketing informiert den Auftraggeber mindestens drei (3) Monate vor einer Preisanpassung. Hat Alboda Marketing eine Preisanpassung angekündigt, kann der Auftraggeber die Vereinbarung bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preisanpassung in Kraft tritt. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu berücksichtigen.
  5. Alboda Marketing ist berechtigt, seine Preise jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex, veröffentlicht von Statistics Netherlands, zu erhöhen, ohne dass dies dem Auftraggeber das Recht gibt, die Vereinbarung anderweitig zu kündigen oder anzufechten.
     

Artikel 8: Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die an Dokumenten oder Materialien bestehen, die der Auftraggeber Alboda Marketing im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung übermittelt, verbleiben jederzeit beim Auftraggeber. Der Auftraggeber gewährt Alboda Marketing eine weltweite, nicht-exklusive und unterlizenzierbare Lizenz, um die übermittelten Materialien für die Durchführung der Vereinbarung zu nutzen.
  2. Die Rechte an geistigem Eigentum, die Alboda Marketing beim Abschluss der Vereinbarung bereits zustehen, verbleiben bei Alboda Marketing.
  3. Soweit im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung Rechte an geistigem Eigentum an den Ergebnissen der Leistungen entstehen, liegen diese Rechte beim Auftraggeber. Alboda Marketing überträgt diese Rechte an geistigem Eigentum bereits an den Auftraggeber, unter der Bedingung, dass der Auftraggeber alle fälligen Beträge an Alboda Marketing bezahlt hat.
     

Artikel 9: Haftung

  1. Die Haftung von Alboda Marketing ist auf den Ersatz von direkten Schäden begrenzt, unabhängig vom Grund der Haftung.
  2. Direkter Schaden bedeutet nur:
    a. Sachschaden, ausschließlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs;
    b. Angemessene Kosten zur Verhinderung von Sachschäden, soweit der Auftraggeber nachweisen kann, dass diese Ausgaben zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Rahmen der Vereinbarung geführt haben;
    c. Angemessen entstandene Kosten des Auftraggebers zur Feststellung der Ursache und Höhe des Schadens, soweit diese Feststellung den direkten Schaden im Rahmen der Vereinbarung betrifft;
    d. Angemessene Kosten, die der Auftraggeber aufwenden muss, um der Leistung von Alboda Marketing zu entsprechen.
  3. Alboda Marketing haftet nicht für andere Schäden als direkte Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Verlust erwarteter Einsparungen oder ähnliche finanzielle Verluste, sowie Verlust von Goodwill, Name oder Ruf und alle anderen Schäden, die nicht unter den oben genannten direkten Schaden fallen.
  4. Soweit Alboda Marketing haftet, ist diese Haftung auf maximal die vom Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung gezahlte Vergütung begrenzt.
  5. Das Recht des Auftraggebers, Schadenersatz zu verlangen, verjährt spätestens ein (1) Jahr nach dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat.
     

Artikel 10: Sonstiges

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus der Vereinbarung entstehende Rechte und/oder Pflichten ohne Zustimmung von Alboda Marketing an Dritte zu übertragen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht verbindlich sein oder werden, bleiben die Parteien an die übrigen Bestimmungen gebunden. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung in ordentlicher Absprache durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die der Absicht der Parteien möglichst nahekommt.
  3. Niederländisches Recht findet auf die Vereinbarung Anwendung. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem Alboda Marketing seinen Sitz hat.